Photovoltaik-Förderung 2024. Alles, was Sie wissen müssen

Der Solarenergie gehört die Zukunft. Das hat auch die Politik erkannt und in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Förderprogramme ins Leben gerufen, um den Ausbau von Photovoltaik in Deutschland voranzutreiben. Große Nachfrage und klammen Kassen auf Bundesebene führen in jüngster Zeit leider dazu, dass immer mehr Förderprogramme eingestellt werden. Viele Verbraucher sind daher verunsichert. Wir klären auf und zeigen Ihnen, welche Programme im Jahr 2024 noch laufen und was es zu beachten gilt.

Förderungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen

Einspeisevergütung

An sonnenreichen Tagen erzeugt eine Photovoltaikanlage oft mehr Strom, als im eigenen Haushalt verbraucht wird. Dieser nicht genutzte Überschuss kann entweder im hauseigenen Stromspeicher zwischengespeichert oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

Seit dem Jahr 2000 fördert der Bund die Einspeisung von Solarstrom durch das „Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien“ (EEG) mithilfe der Einspeisevergütung. Pro eingespeiste Kilowattstunde (kWh) erhält der PV-Anlagenbetreiber von seinem Netzbetreiber einen festgelegten Pauschalbetrag, der für eine Dauer von 20 Jahren vertraglich festgeschrieben ist. Die Auszahlung erfolgt entweder monatlich oder jährlich.

Mit der zunehmenden Verbreitung von Photovoltaikanlagen wurde die Einspeisevergütung in den letzten Jahren kontinuierlich gesenkt, aktuell liegt sie noch bei 8,2 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp. Ab Februar 2024 wird die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp dann auf 8,1 Cent und ab August auf 8,0 Cent abgesenkt. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt jedoch nicht nur von der Höhe des Vergütungssatzes ab, sondern vor allem davon, wie viel Strom Sie ins Netz einspeisen.

Früher waren privat genutzte Photovoltaikanlagen auf eine maximale Einspeisung von 70 % ihrer Nennleistung beschränkt. Seit vergangenem Jahr gibt es diese Einspeisebegrenzung nicht mehr. Weil der aktuelle Vergütungssatz mit 8,2 Cent/kWh aber vergleichsweise niedrig ist und auch künftig weiter sinken wird, werden Photovoltaikanlagen heutzutage eher darauf ausgelegt, einen hohen Eigenverbrauch zu erzielen: Je mehr selbstproduzierten Solarstrom Sie in Ihrem Haushalt nutzen, desto geringer sind Ihre Energiekosten.

Förderungen für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen

Nullsteuersatz beim Kauf von PV-Anlage und Speicher

Keine Mehrwertsteuer Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sind am 1. Januar 2023 viele steuerliche Erleichterungen für die Anschaffung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen in Kraft getreten. Für die Anschaffung von kleineren PV-Anlagen bis 30 Kilowattpeak muss keine Mehrwertsteuer mehr gezahlt werden. Das gilt auch für den Kauf von Stromspeichern. Wallboxen sind von der neuen Regelung leider ausgenommen.

Keine Einkommens- und Gewerbesteuer Außerdem sind Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen von der Einkommenssteuer befreit. Das gilt auch rückwirkend für das Jahr 2022! Alle Betreiber einer PV-Anlage können hiervon profitieren, sofern eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt wird. Die PV-Anlage hat eine Leistung von maximal 30 Kilowattpeak und ist auf einem Einfamilienhaus oder einem Nebengebäude montiert, oder sie befindet sich auf einem Gebäude, in dem es keine Wohnung gibt. Wenn die PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus oder Wohngebäude mit Gewerbefläche angebracht ist, darf die Anlage die Leistung von 15 Kilowattpeak pro Wohn- und Gewerbeeinheit nicht überschreiten. Auch die Zahlung der Gewerbesteuer entfällt, da für Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit ein Freibetrag von 24.500 € gilt, der mit einer kleinen Anlage nicht erreicht werden kann.

Keine Umsatzsteuer Von den Änderungen profitieren auch betriebliche Nutzer von PV-Anlagen, da fortan ein Umsatzsteuersatz von 0% auf Anlagen gilt, die sich auf Wohnhäusern (Aufdachanlagen, Indachanlagen, Fassadenanlagen) oder direkt umliegenden Gebäuden wie Garagen und Carports befinden. Die Regelung gilt zudem für öffentliche Gebäude und solche, die dem Gemeinwohl dienen. Bis zu einer Leistung von 30 Kilowattpeak ist das Finanzamt nicht verpflichtet zu überprüfen, ob sich die Anlage an einem der genannten Gebäude befindet. Erst bei einer Leistung von über 30 Kilowattpeak muss das Finanzamt eine Prüfung vornehmen.

Photovoltaik-Förderung auf Bundesebene

Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mehrere Förderprogramme an, von denen Sie als Eigenheimbesitzer profitieren können.

KfW Förderkredit 270: Erneuerbare Energien – Standard

Die KfW fördert mit dem Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ Investitionen zur Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Hierzu zählen auch Photovoltaikanlagen (Aufdach/Fassade und Freiflächen) und auch Stromspeicher. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen aller Größen und öffentliche Einrichtungen, die in Deutschland oder im Ausland investieren möchten. Grundsätzlich ist die Kombination des KfW-Programms mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich. Die Mindestkreditlaufzeit beträgt 2 Jahre bei einem effektiven Jahreszins ab 4,72%. Der Kreditbetrag beträgt maximal 150 Millionen €, und es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert. Wichtig zu beachten ist, dass der Förderantrag vor Baubeginn bei der KfW-Bank eingereicht werden muss.

Weitere Informationen und das Antragsformular gibt es auf der Seite der KfW-Bank

KfW Zuschuss 442: Solarstrom für Elektroautos

Mit dem Zuschuss 442: „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW-Bank Hausbesitzer mit bis zu 10.200 € beim Kauf und den Einbau einer Wallbox in Kombination mit einer PV-Anlage, einem Stromspeicher und einem Energiemanagement-System. Die Fördermittel werden ausschließlich an Privatpersonen ausgezahlt, die ein eigenes Wohngebäude besitzen und darin selbst wohnen.

Eine weitere Bedingung ist der Besitz oder die bereits erfolgte Bestellung eines Elektroautos. Auch geleaste E-Autos sind förderfähig, vorausgesetzt, der Leasingvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Hybridfahrzeuge, Firmen- oder Dienstwagen sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Zu beachten ist außerdem, dass nur fabrikneue und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bestellte Wallboxen, PV-Anlagen und Speicher förderfähig sind.

Eine nachträgliche Förderung für bereits begonnene Projekte ist nicht möglich. Außerdem müssen die Komponenten bestimmte Anforderungen erfüllen: Die PV-Anlage muss eine Mindestleistung von 5 kWp erbringen, die Batterie über mindestens 5 kWh Speicherkapazität verfügen, und die Wallbox muss mindestens 11 kW Ladeleistung bieten. Der von der PV-Anlage erzeugte Solarstrom, der in der Batterie gespeichert wird, muss vorrangig für die Aufladung des Elektrofahrzeugs genutzt werden.

Im Moment ist das Programm pausiert, da der Fördertopf in Höhe von 300 Millionen € bereits wenige Stunden nach Start des Programms am 26. September 2023 ausgeschöpft war. Für das Programm hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eigentlich 500 Millionen € bereitgestellt, die restlichen 200 Millionen sollten dieses Jahr zur Verfügung gestellt werden. Ob dies angesichts des immensen Haushaltslochs von 60 Milliarden € möglich sein wird, ist allerdings fraglich. Falls die Fördermittel bereitgestellt werden sollten, muss man schnell sein, denn es gilt wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit dem Kauf einer PV-Anlage auseinanderzusetzen und sich eingehend beraten zu lassen.

Weitere Informationen und das Antragsformular gibt es auf der Seite der KfW-Bank

Photovoltaik-Förderung auf Landesebene

In den vergangenen Jahren sind auch seitens der Bundesländer immer wieder Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher ins Leben gerufen worden. Aufgrund der hohen Nachfrage waren die bereitgestellten Mittel jedoch meist sehr schnell ausgeschöpft. Im Moment bieten nur noch wenige Länder eine Förderung an.

Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg bietet derzeit keine Zuschüsse mehr für Photovoltaikanlagen und Speichersysteme an. Es ist jedoch möglich, bei der baden-württembergischen Staatsbank (L-Bank) zinsverbilligte Kredite für die Planung, Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern in Wohngebäuden über das Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ zu erhalten. Gefördert wird die Installation, Erweiterung oder Modernisierung von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen.

Informationen zu Fördervoraussetzungen und alle Antragsunterlagen finden Sie auf der baden-württembergischen Staatsbank 

Berlin

Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe fördert mit dem Programm „SolarPLUS“ den Kauf und die Installationen von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern mit bis zu 15.000 EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie bis zu 30.000 EUR für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe. Zuschüsse gibt es auch für besondere Projekte wie Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, an Fassaden, auf Gründächern oder auch sogenannte Balkonkraftwerke.

Weitere Informationen und alle Antragsunterlagen finden Sie auf der Seite der IBB Business Team GmbH 

Photovoltaik-Förderung auf kommunaler Ebene

Bonn

Die Stadt Bonn fördert mit dem Programm „Solares Bonn“ Photovoltaikanlagen an Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie auf Freiflächen. Bezuschusst wird unter anderem:

  • „Macht die Dächer voll“ – Photovoltaik auf Dächern von Wohngebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten (Bestand) mit 100 € pro kWp.
  • Photovoltaik auf Dächern von Wohngebäuden ab 4 Wohneinheiten (Bestand) mit 300 € pro kWp.
  • Photovoltaik im geförderten Wohnungsbau (Bestand) mit 300 € pro kWp, Bonus 200 € für jedes volle noch verbleibende Zweckbindungsjahr.
  • Photovoltaik an Fassaden (Bestand) mit 300 € pro kWp.
  • Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden, auf Nicht-Wohngebäuden im Bestand und auf Parkplätzen und anderen Freiflächen (z.B. Aufständerungen, Solar-Überdachung, Solarzäune, Solarbäume) mit 200 € pro kWp.
  • Bonus für kombinierte Nutzung von Photovoltaik und mindestens extensiver Dachbegrünung mit + 100 € pro kWp.
  • Stecker-Photovoltaik-Geräte („Balkonkraftwerk“) bis max. 0,6 kWp = 600 Wp AC-Nennleistung je Wohneinheit zulässig mit bis zu 800 € pro kW Einspeiseleistung, dabei max. 90 % des Rechnungspreises.

Mehr Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf der Seite der Stadt Bonn

Photovoltaik-Förderung der Stadt Darmstadt

Die Stadt Darmstadt fördert den Kauf und die Installation von Aufdach- und Fassadenphotovoltaikanlagen sowie Balkonkraftwerken. Antragsberechtigt sind für Anlagen mit Rechnungsdatum ab 29.06.2022.

  • Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlage – 200 € pro kWp (max. 6000 € bei 30 kWp).
  • Stecker-Photovoltaik-Geräte „Balkonkraftwerk“ – pauschal 200 € für ein Standard-Solarmodul (200 W – 450 W Systemleistung) bzw. pauschal 400 € für zwei Standard-Solarmodule (ab 450 W Systemleistung), maximal 50 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten.

Mehr Informationen und Antragsunterlagen auf der Seite der Stadt Darmstadt

Photovoltaik-Förderung der Stadt Düsseldorf

Die Stadt Düsseldorf fördert mit dem Programm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Die Förderhöhe hängt von der Anlagengröße ab:

  • Photovoltaikanlagen für Bestands- und Neubauten – 300€ pro kWp für Anlagen bis 10 kWp, über 10-30kWp: 3000€ pauschal + 200€ pro kWp, max. Förderung 10.000€.
  • Balkonkraftwerke für Bestandsgebäude – 50%, max. 600,-€.
  • Batteriespeicher für Bestands- und Neubauten – 250€/kWh Speicherkapazität.
  • Innovationsbonus PV + Wärmepumpe für Bestandsgebäude – +30 % Zuschuss für PV + Speicher.
  • Intelligente Messtechnik (Mieterstrom) nur für Zwei- und Mehrfamilienhäuser – 40 % Zuschuss, max. 4000€.
  • Wallbox (Elektromobilität) für Bestands- und Neubauten – 50 % Zuschuss, max. 2000,-€.

Mehr Informationen und Antragsunterlagen auf der Seite der Stadt Düsseldorf

Photovoltaik-Förderung der Stadt Erlangen

Die Stadt Erlangen bezuschusst Photovoltaikanlagen und Stromspeicher für Privatpersonen und Unternehmen. Zuschüsse gibt es für neu installierte PV-Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen.

  • PV-Anlage bis 30 kWp – 150 € pro kWp (max. 4.500 €).
  • PV-Anlage ab 31-100 kWp – 75 € pro kWp (max. 5.250 €).
  • Stromspeicher für PV – 150 € pro kWh nutzbare Speicherkapazität (max. 1.050 €).
  • Stecker-Photovoltaik-Geräte „Balkonkraftwerk“ max. 600 Wp – 50 € pro Wp (max. 300 €).
  • Bonus Mieterstrom PV-Anlagen – 300 € pro Miterstromabnehmer (max. 9000 €).

Mehr Informationen und Antragsunterlagen auf der Seite der Stadt Erlangen

Photovoltaik-Förderung der Stadt Freiburg

Mit dem Programm „Klimafreundlich wohnen“ fördert die Stadt Freiburg unter anderem den Erwerb, die Installation und Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Für besonders innovative PV-Anlagen auf Gründächern, Fassaden, denkmalgeschützten Gebäuden und auch Mietstromanlagen.

  • PV-Anlage (Mindestanforderung: 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche) – 150 € pro kWp (max. 1500 €).
  • Innovative PV-Anlagen (Gründach, Fassaden, Denkmal) – 150 €/kWp (max. 1500).
  • Mietstrom – 15 €/kWp pro Wohneinheit, die am Mieterstrommodell teilnimmt, max. 3.000 €.
  • Stromspeicher für PV – 150 € pro kWh nutzbare Speicherkapazität (max. 1500 €).

Mehr Informationen und Antragsunterlagen auf der Seite der Stadt Freiburg

Photovoltaik-Förderung der Stadt Hannover und umliegende Gemeinden

In Hannover und den umliegenden Ortschaften Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze werden mit dem Programm „proKlima“ Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 2 kWp gefördert. Bezuschusst werden Photovoltaikanlagen auf bestehenden Wohngebäuden, an Fassaden und auf Gründächern bestehender oder neuer Wohngebäude.

  • „DachVollToll“: Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden – 100 € pro kWp für (max. 3000 €).
  • „SolarStromFassade“ Fassaden-Photovoltaikanlagen – 300 € pro kWp (max. 9000 €).
  • „SolarGrünDach“ Gründach-Photovoltaikanlagen – 200 € pro kWp (max. 6000 €).

Mehr Informationen und alle Antragsunterlagen auf der Seite Proklima Hannover

Photovoltaik-Förderung der Stadt Potsdam

Potsdam fördert den Kauf und die Installation von PV-Dach- und -Fassadenanlagen sowie Balkonkraftwerken. Um die Förderung zu erhalten, ist eine Beratung durch einen zertifizierten Energieberater erforderlich.

  • PV-Dach- und Fassadenanlagen – 200 € pro installierter kWp (max. 1200 €).
  • Stecker-Solar-Gerät – 0,6 kWp = 250 € pauschal (einschließlich des sog. “Wieland-Steckers“ oder vergleichbare Sicherungsstecker).

Mehr Informationen und alle Antragsunterlagen auf der Seite der Stadt Potsdam

Photovoltaik-Förderung der Stadt Regensburg

Regensburg bezuschusst die Installation neuer Photovoltaikanlagen mit 100 € pro kWp (maximal 1.500 €) und Balkonkraftwerke mit 150 € pro Anlage. Außerdem gibt es pauschal 200 € Zuschlag für innovative PV-Anlagen, die an Fassaden, auf Gründächern oder auf denkmalgeschützten Gebäuden installiert werden.

Mehr Informationen und alle Antragsunterlagen auf der Seite der Stadt Potsdam

Photovoltaik-Förderung der Stadt Stuttgart

Mit dem Programm „Solaroffensive Stuttgart“ bezuschusst die Stadt am Neckar begleitende Baumaßnahmen bei der Installation von Dach- und Fassaden-PV, die Errichtung von Stromspeichern und Wallboxen sowie Balkonkraftwerke.

  • PV-Anlagen an und auf Gebäuden – 50% der förderfähigen Ausgaben pro kWp werden seitens der Stadt übernommen. Für PV-Dachanlagen liegt der maximale Förderbetrag bei 350 €, bei Fassaden- und Gründächern bei 450 €.
  • Balkonkraftwerke – 200 € pauschal je Anlage. Bonuscard + Kultur erhalten einen pauschalen Zuschuss von 300 €.
  • Speicher und Wallboxen – in Verbindung mit PV-Anlage. Für Wallboxen werden bis zu 1000 € Förderung gewährt.

Mehr Informationen und alle Antragsunterlagen auf der Seite der Stadt Stuttgart

Photovoltaik-Förderung der Stadt Ulm

Im Rahmen des Energieförderprogramms bezuschusst die Stadt Ulm die Nutzung regenerativer Energien. Zuschüsse gibt es für Photovoltaik-Dachanlagen und Fassadenanlagen, Balkonkraftwerke und Mieterstrom.

  • Dach- und Fassadenphotovoltaik im Gebäudebestand und als Parkplatzüberdachung mit einer Leistung von 2-100 kWp – 75 € pro kWp.
  • Gebäudeintegrierte Photovoltaik (GIPV) an Wohn- und Bürogebäuden – Gefördert wird die architektonische, bauphysikalische und konstruktive Einbindung von PV-Elementen in die Gebäudehülle mit 400 € pro kWp.
  • Balkonkraftwerke bis zu 800W – 50 % bis zu 150 € pro Wohneinheit.
  • Mieterstrommodell – 150 € pro kWp.

Mehr Informationen und alle Antragsunterlagen auf der Seite der Stadt Ulm

Photovoltaik-Förderung der Stadt Wiesbaden

Die Stadt Wiesbaden fördert die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden und Fassaden sowie zusätzliche Komponenten in Verbindung mit neuen Anlagen. Die Zuschüsse staffeln sich nach Leistung. Wer in Verbindung mit der Errichtung der Photovoltaikanlage ein Stromspeicher anschafft, kann auch dieser bezuschussen lassen.

  • Zuschuss für PV: bis 3,0 kWp = 300 €, bis 6,0 kWp = 400 €, > 6,0 kWp = 500 €.
  • Zuschuss für PV-Stromspeicher: bis 3,0 kWh pauschal 300 €, bis 6,0 kWh pauschal 400 €, größer 6,0 kWh pauschal 500 €.

Mehr Informationen und alle Antragsunterlagen auf der Seite der Stadt Wiesbaden

Sie haben Fragen rund um das Thema Photovoltaik-Förderung? Wir berarten Sie gerne – natürlich kostenlos! Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email!

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner